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Befreiung, Erkrankung und Verspätung


Alle Informationen auf einen Blick:

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  • Meldung von ansteckenden Krankheiten und Besuchsverbot

    • Alle Personen, die die Johann-Pachelbel-Realschule aufsuchen, sind verpflichtet nachfolgendes zu beachten:
      • Bei bestimmten Krankheiten gibt es ein Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B.  Schulen
      • Bei bestimmten Krankheiten gibt es eine Meldepflicht

    • Beachten Sie dazu die jeweiligen Belehrungsbögen des Robert Koch Instituts (in verschiedenen Sprachen erhältlich: Externer Link)

  • Ihr Kind ist krank:

    • Krankmeldung über Webuntis:
      • bis spätestens 08:10 Uhr morgens
      • eine zusätztliche schriftliche Entschuldigung in Papierform ist nicht mehr nötig

    • ab sofort nur in Ausnahmefällen: telefonische Krankmeldung
      • nur durch einen Erziehungsberechtigten, nicht durch Schüler selbst
      • bis spätestens 08:00 Uhr morgens
      • eine zusätztliche schriftliche Entschuldigung in Papierform ist innerhalb von 10 Tagen beim Klassenleiter vorzulegen

    • Bei "Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses"
      • Reguläre Entschuldigung durch Erziehungsberechtigten nötig über Webuntis bis 08:10 Uhr nötig
      • Ihr Kind muss am ersten Tag der Erkankung zum Arzt gehen
      • Vorlage des ärztlichen Zeugnisses innerhalb von 10 Tagen beim Klassenleiter

  • Sie benötigen eine Befreiung für Ihr Kind:

    • z. B. für Arzttermine, welche nicht am Nachmittag stattfinden kann:
      • Beantragung bei der Schule 3 Tage vor dem Termin (Link zur Formularseite)
      • Die Schulleitung entscheidet über die Genehmigung des Antrags

    • Religiöse Feiertage, welche vom Kultusministerium als solche annerkannt werden
      • Befreiung über WebUntis bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag

    • Auch für Nachmittagstermine wie die Ganztagsbetreuung (OGTS) oder einem Wahlfach wie z. B. Schach ist auch eine Unterrichtsbefreiung nötig

  • Ihr Kind kommt zu spät zum Unterricht:

    • wenn möglich Eintragung in WebUntis mit dem Verspätungsgrund

    • eine Verspätung ist eine unentschuldigte Fehlzeit

    • Wird in der Zeit der Verspätung ein Leistungsnachweis abgehalten, so entscheidet die Lehrkraft nach pädagogischem Ermessen, ob der Schüler noch daran teilnehmen darf. Der versäumte Leistsnachweis wird in einem Nachtermin bzw. einer Ersatzprüfung nachgeholt.

  • Regelungen bei angesagten Leistungsnachweisen:

    • Bei einer Entschuldigung am Tag des Leitstungsnachweises muss eine schriftliche Entschuldigung durch den Erziehungsberechtigten eingereicht werden.

    • Bei einer Erkrankung am Tag des Nachtermins oder einer Ersatzprüfung muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

    • Liegen die nötigen Entschuldigungen nicht vor, so gilt ihr Kind als unentschuldigt fehlend und der Leistungsnachweis wird mit der Note "Ungenügend" (6) bewertet.

  • Unentschuldigtes Fehlen:

    • Wenn die Regularien nicht eingehalten werden, gilt Ihr Kind als unentschuldigt fehlend.

    • Die während dieser Zeit abgehaltenen Leistungsnachweise werden mit der Note „Ungenügend“ bewertet.

    • Zudem können weitere schulische Maßnahmen folgen und von der Stadt Nürnberg Bußgelder für unentschuldigte Fehlzeiten erhoben werden.

  • Häufige Verspätungen:

    • Es ist Aufgabe der Schule darüber zu wachen, dass das Recht auf Schule eingehalten wird. Dies gilt auch für das Zuspätkommen zum Unterricht.

    • Wir haben die Verpflichtung dieses zu dokumentieren. Nach einer bestimmten Anzahl von Fällen führen wir mit den Schülern ein Gespräch und informieren die Eltern, um die Hintergründe für das Zuspätkommen zu erfahren.

    • Stellt sich dann keine Veränderung ein, melden wir die Nicht-Einhaltung des Rechts an Schule an die Bußgeldstelle der Stadt Nürnberg.

  • Längere Erkrankungsdauer:

    • Wenn es langwierige gesundheitliche Probleme gibt, wäre es ratsam sich vertrauensvoll an die Klassenleitung oder eine andere schulische Vertrauensperson zu wenden.

    • Dann können weitere Möglichkeiten diskutiert werden, die die schulische Laufbahn betreffen.

  • Erkrankung während des Unterrichts:

    • Schüler können vom Unterricht in den Pausen wegen Erkrankung befreit und von einem benachrichtigten Angehörigen abgeholt werden.

    • Dafür gibt es im Sekretariat ein entsprechendes Formular, das von der befreienden Lehrkraft, der Schulleitung sowie von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss.

    • Dies gilt gleichzeitig als Entschuldigung und muss vom Schüler beim Klassenleiter abgegeben werden.

Termine

Kontakt

Johann-Pachelbel-Realschule

Rothenburger Straße 401
90431 Nürnberg

Tel.: 0911 231-11300
Fax: 0911 231-11334

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[email protected]
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Sekretariat


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07:30  - 15:30 Uhr
Freitag
07:30  - 13:30 Uhr

STILLE STUNDE
10:10 - 11:10 Uhr
Ganztagesbetreuung

TELEFON
0911 231-11313

E-MAIL-ADRESSE
[email protected]

LEITUNG
Frau Eva Berger
erreichbar von 11:30 bis 14 Uhr
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