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2425 I Uebertritt Info Anmeldung 1

Übertritt - Informationen


Alles zum Übertritt an die JPR

auf einen Blick:

2324 I Uebertritt Button

Voraussetzung für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe

Voraussetzung für den Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe

  • aus der Mittelschule

    • Übertritt in die nächsthöhere Jahrgangsstufen 6 bis 9
    • Voraussetzungen: Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,00 aufweist, die Vorrückungserlaubnis erteilt wurde und die Erziehungsberechtigten an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen.

  • aus Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife-Klassen (sog. M-Klassen) der Mittelschulen

    Mögliche Varianten zum Übertritt in die nächsthöhere Jahrgangsstufe:

    • Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erhalten
    • Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe wurde erteilt
    • Jahreszeugnis weist in solchen Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 auf

Die Termine für die Anmeldung zum Übertritt:

  • Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe aus der 4. Klasse Grundschule und Voranmeldung aus der 5. Klasse Mittelschule

    Die Anmeldung für das Schuljahr 2025/26 findet in der Woche vom 05. bis 9. Mai 2025 statt.


    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Portal „SchulantragOnline“.


    Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus. Senden Sie diesen per Post an die Schule oder werfen Sie ihn in den Briefkasten der Schule mit den unten aufgeführten Unterlagen.

    Stichtag: Posteingang, 9. Mai 2025


    Die Anmeldung muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.


    Benötigte Unterlagen:

    • Anmeldeformular der Online-Anmeldung mit Unterschrift
    • Beförderungsantrag (bei Bedarf) – Kostenfreiheit des Schulwegs
    • Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
    • Kopie der Geburtsurkunde/des Familienstammbuchs/des Ausweises
    • Kopie des Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (Impfpass – Vorder- und Rückseite)
    • ggf. Sorgerechtsbeschluss
    • ggf. Bescheinigung über eine Lese- und Rechtschreibstörung

     

    Ein persönliches Erscheinen ist durch personelle Engpässe nicht möglich.


    Sollten Sie dennoch einen persönlichen Termin benötigen, vereinbaren Sie diesen bitte unbedingt vorher mit dem Sekretariat: Tel. 0911 231-11300 oder E-MAIL-ADRESSE: [email protected]

  • Voranmeldung für Schüler aus den Mittelschulen und den Gymnasien

    Benötigte Unterlagen:

    • Anmeldeformular der Online-Anmeldung mit Unterschrift
    • Zwischenzeugnis der Mittelschule / des Gymnasiums
    • Kopie der Geburtsurkunde/des Familienstammbuchs/des Ausweises
    • Kopie des Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (Impfpass – Vorder- und Rückseite)
    • ggf. Sorgerechtsbescheid
    • ggf. Bescheinigung über Lese-Rechtschreibstörung

  • Endgültige Anmeldung für Schüler aus den Mittelschulen und den Gymnasien

    Freitag, 01. August 2025 und Montag, 04. August 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr

    Benötigte Unterlagen:

    • Anmeldeformular der Online-Anmeldung mit Unterschrift
    • Beförderungsantrag – Kostenfreiheit des Schulwegs
    • Jahreszeugnis im Orginal
    • Kopie der Geburtsurkunde/des Familienstammbuchs/des Ausweises
    • Kopie des Nachweises über einen ausreichenden Masernimpfschutz (Impfpass – Vorder- und Rückseite)
    • ggf. Sorgerechtsbescheid
    • ggf. Bescheinigung über Lese- und Rechtschreibstörung

Übertritt - Informationen zum Probeunterricht:

  • Wann findet der Probeunterricht statt?

    Findet für das Schuljahr 2025/26 vom Dienstag 13. Mai 2025 bis zum Donnerstrag 15. Mai 2025 statt.


    Unterrichtszeiten und Treffpunkte:

    • Dienstag: 08:30 Uhr bis etwa 11:50 Uhr; Treffpunkt: Aula der JPR
    • Mittwoch: 08:20 Uhr bis etwa 11:45 Uhr; Treffpunkt: Zugeteiltes Klassenzimmer
    • Donnerstag: 08:20 Uhr bis etwa 11:35 Uhr; Treffpunkt: Zugeteiltes Klassenzimmer

  • Muss das Kind zum Probeunterricht extra angemeldet werden?

    Nein, die Anmeldung zum Probeunterricht erfolgt nur über die Schulanmeldung.
    Wenn die Schulanmeldung bei uns fristgerecht eingegangen ist, wird überprüft, ob der für die Realschule notwendige Notenschritt erreicht wurde:

    • Notenschnitt Übertrittszeugnis besser als erforderlich --> Kein Probeunterricht notwendig
    • Notenschnitt Übertrittszeugnis schlechter als erforderlich --> Zuteilung zum Probeunterricht

  • Warum muss ein leerer, mit 0,95 € frankierter Briefumschlag abgegeben werden?

    Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis des Probeunterrichts.


    Dafür geben Sie bei der Anmeldung oder am ersten Prüfungstag einen leeren, mit
    0,95 € frankierten Briefumschlag (ohne Absender) ab.


    Als Empfänger tragen Sie bitte die Anschrift der Erziehungsberechtigten ein.

  • Was ist am ersten Tag des Probeunterrichts zu beachten?

    Am Dienstag, 13. Mai 2025 treffen sich die Eltern und die Schüler um 08:30 Uhr in der Aula der JPR.


    Hier erhalten die Eltern noch einige Informationen zum Probeunterricht und die Kinder werden in die Klassen aufgeteilt.

     

  • Was sollte ihr Kind in die JPR mitbringen?

    • Schreibzeug (Füller, Bleistift, Farbstifte, Lineal); Papier wird von der Schule gestellt
    • Essen und Trinken


    Der Probeunterricht ist anstrengend für die Kinder und daher ist es wichtig, dass sie in den Pausen etwas zu sich nehmen können. Die Arbeits- und Pausenzeiten des Probeunterrichts orientieren sich nicht an unseren regulären Unterrichtszeiten. Es ist daher nicht möglich, dass sich Ihr Kind seine Verpflegung bei unserem Pausenverkauf holt.

  • Wie können die Aufgaben aussehen?

    Auf der Seite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) finden Sie für das Fach Deutsch Musteraufgabenbeispiele und für das Fach Mathematik die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre:

    ISB - Probeunterricht mit Musteraufgaben - Externer Link
  • Was ist bei Erkrankungen des Kindes zu beachten?

    Bei Erkrankungen, die vor Beginn des Probeunterrichts eintreten und an den folgenden Tagen noch andauern, muss vor Beginn des Probeunterrichts ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Nachträglich mitgeteilte Erkrankungen können nicht berücksichtigt werden. Nur bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung und entsprechender Entschuldigung ist ein Nachtermin im Herbst möglich.

  • Was gilt bei Nachteilsausgleich oder Notenschutz?

    Falls Ihr Kind Anrecht auf Nachteilsausgleich oder Notenschutz hat (z. B. bei Lese- oder Rechtschreibstörung), muss spätestens vor Beginn des Probeunterrichts eine gültige Bescheinigung der Grundschule abgegeben werden. Nachträglich eingereichte Bescheinigungen können nicht berücksichtigt werden.

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2425 V Frühjahrskonzert

Termine

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Rothenburger Straße 401
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LEITUNG
Frau Eva Berger
erreichbar von 11:30 bis 14 Uhr
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