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- REGELN ZUR NUTZUNG DIGITALER ENDGERÄTE (Stand: 01.02.2024)
- WhatApp-Grundeinstellungen
- Toilettenregelung (Stand: 04.03.2024)
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- Michael Wunder
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0. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Dieses umfasst das gesamte Schulgebäude, die Pausenhöfe, den Schulparkplatz, den Vorhof vor der Schule, sowie die Sportplätze gegenüber der Schule.
1. Grundsätze des Zusammenlebens
Wir, die Schülerinnen und Schüler und Lehrerkräfte der Johann-Pachelbel-Realschule, Staatliche Realschule Nürnberg III, verstehen uns zusammen mit dem Verwaltungspersonal und den Eltern/Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft, die gemeinsam die Verantwortung für ein angenehmes Schulklima sowie für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände tragen.
Unsere Grundsätze sind dem BayEUG, der BaySchO, der RSO und dem Jugendschutzgesetz sowie allen übergeordneten Rechtsgrundsätzen verpflichtet.
Wir verhalten uns so, dass das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft nicht gestört und gefährdet wird. Wir tragen insbesondere zum Schutz der Umwelt in möglichst vielen Bereichen bei.
Wir sind alle aufgefordert, unseren Beitrag zu einem guten Schulklima zu leisten und die folgenden Grundsätze einzuhalten:
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Wir nehmen aufeinander Rücksicht und verhalten uns verantwortungsbewusst.
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Weil wir alle aus verschiedenen Nationen und Kulturen kommen, tolerieren und akzeptieren wir, dass wir unterschiedlich sind und andere Bräuche haben.
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Im Unterricht und auf dem Schulgelände sprechen wir Deutsch miteinander.
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Wir gehen höflich miteinander um und grüßen uns und vor allem Gäste, die in unser Schulhaus kommen.
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Wir unterlassen jede Art von Provokation und Beleidigung.
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Wir gehen fair und rücksichtsvoll miteinander um. Dazu gehört auch, dass auf ein provozierendes Äußeres (z. B. Frisur, Kleidung) verzichtet wird.
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Wenn es Probleme gibt, wird gemeinsam unter Einbeziehung der Streitschlichter und Verbindungslehrkräfte nach einer Lösung gesucht.
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Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt. Auch wir sind deshalb eine rauch- und drogenfreie Schule. Das Rauchen und der Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Dies gilt auch bei allen Schulveranstaltungen, auch wenn diese an anderen Orten stattfinden.( BayEUG Art.56, RSO § 41)
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Wir gehen mit Lernmitteln (Bücher, Arbeitshefte, Lektüren, PCs, Schulmöbeln usw.) sorgfältig um. Wer Schäden verursacht, muss sie selbstverständlich wiedergutmachen.
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Wir achten alle auf Sauberkeit und Ordnung. Deswegen ist das Kaugummikauen auf dem Schulgelände untersagt. Schülerinnen und Schüler können zur Hilfe herangezogen werden, wenn Verunreinigungen zu beseitigen sind.
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Wir nehmen Gegenstände, die nicht für den Unterricht bestimmt sind (z. B. MP3-Player, Waffen) oder das Schulleben stören bzw. gefährden, nicht mit.
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Vor Beginn der Unterrichtszeit ist die Nutzung von Handys, andere Mobilfunkgeräte, Smartwatches, digitale Speichermedien sowie sonstige digitale Endgeräte auf dem Schulgelände untersagt.
- Regelung für Handys, andere Mobilfunkgeräte, Smartwatches, digitale Speichermedien sowie sonstige digitale Endgeräte auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit ist in den Zusatzregelungen zur Hausordung zu finden. Siehe: Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte nach Art. 56 Absatz 5 BayEUG
- Wir bereiten uns auf den Unterricht und Schulveranstaltungen vor und bringen unsere Arbeitsmittel vollständig und zuverlässig mit.
- Wir sind pünktlich.
Lehrkräfte, Studienreferendare, Praktikanten, Hausmeister, Sekretärinnen und das Betreuungspersonal der offenen Ganztagsbetreuung sowie das Personal in der Mensa sind berechtigt, den Schülerinnen und Schülern Anweisungen zu geben.
Jeder, der sich nicht an diese Grundregeln hält, muss mit konsequentem Handeln und entsprechenden Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Für verlorene Sach- und Wertgegenstände kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden. Gefundene Sach- und Wertgegenstände werden umgehend im Sekretariat abgegeben.
2. Hausordnung
2.1 Organisatorisches
2.1.1 Unterrichtszeiten:
Regulärer Unterricht | |
1. Stunde | 08:20 Uhr - 09:05 Uhr |
2. Stunde | 09:05 Uhr - 09:50 Uhr |
1. Pause | 09:50 Uhr - 10:10 Uhr |
3. Stunde | 10:10 Uhr - 10:55 Uhr |
4. Stunde | 10:55 Uhr - 11:40 Uhr |
2. Pause | 11:40 Uhr - 12:00 Uhr |
5. Stunde | 12:00 Uhr - 12:45 Uhr |
6. Stunde | 12:45 Uhr - 13:30 Uhr |
Mittagspause/ 7. Stunde |
13:30 Uhr - 14:15 Uhr |
8. Stunde | 14:15 Uhr - 15:00 Uhr |
9. Stunde | 15:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Kurzstunden mit Klassenstunde | |
1. Stunde | 08:20 Uhr - 09:00 Uhr |
2. Stunde | 09:00 Uhr - 09:40 Uhr |
1. Pause | 09:40 Uhr - 10:00 Uhr |
3. Stunde | 10:00 Uhr - 10:40 Uhr |
4. Stunde | 10:40 Uhr - 11:20 Uhr |
Klassenleiterstunde | 11:20 Uhr - 11:50 Uhr |
2. Pause | 11:50 Uhr - 12:10 Uhr |
5. Stunde | 12:10 Uhr - 12:50 Uhr |
6. Stunde | 12:50 Uhr - 13:30 Uhr |
Mittagspause/ 7. Stunde |
13:30 Uhr - 14:15 Uhr |
8. Stunde | 14:15 Uhr - 15:00 Uhr |
9. Stunde | 15:00 Uhr - 15:45 Uhr |
Kurzstunden ohne Klassenstunde | |
1. Stunde | 08:20 Uhr - 08:50 Uhr |
2. Stunde | 08:50 Uhr - 09:20 Uhr |
3. Stunde | 09:20 Uhr - 09:50 Uhr |
Pause | 09:50 Uhr - 10:10 Uhr |
4. Stunde | 10:10 Uhr - 10:40 Uhr |
5. Stunde | 10:40 Uhr - 11:10 Uhr |
6. Stunde | 11:10 Uhr - 11:40 Uhr |
An manchen Tagen werden die Unterrichtszeiten verkürzt, um eine Klassenstunde einzubauen, in der pädagogische und schulorganisatorische Themen mit den Klassen besprochen werden.
Der Nachmittagsunterricht kann nach Absprche mit der Klasse auch zu einer anderen Zeit beginnen.
Der Unterricht richtet sich nach der gültigen Stundentafel und dem Stundenplan. Die Lehrkräfte beenden den Unterricht.
Wenn in begründeten Fällen die 6. Stunde und Nachmittagsunterricht ausfallen, wird dies in der Regel rechtzeitig vorher bekanntgegeben. Eine Betreuung bis 12:00 Uhr ist in der Regel gewährleistet.
Das Schulgebäude ist an Schultägen ab 07:30 Uhr für die SchülerInnen der JPR geöffnet.
2.1.2 Toilettenbesuch:
- Die Regeln für den Toilettengang sind in den Zusatzregelungen zur Hausordnung festgelegt. Siehe:
Toilettenregelung ab 04.03.2024
2.1.3 Aufsichten:
- Um die Einhaltung der Hausordnung und damit die Sicherheit auf dem Schulgelände zu gewährleisten, sind vor dem Unterricht und während der Pausen Aufsichten eingeteilt.
2.1.4 Pausen:
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Die Pausen dienen zur Entspannung für Lehrkräfte und SchülerInnen.
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Pausenbereiche sind bei gutem Wetter: der Pausenhof, die Schülerbücherei und der Hartplatz.
Ein Wechsel zwischen den Pausenbereichen findet während der Pause nicht statt. - Pausenbereiche sind bei schlechtem Wetter die Aula sowie die Schülerbücherei und der Aufenthaltsraum der Ganztagsbetreuung. Schlechtwetterpausen werden per Durchsage angekündigt.
- Bei ungünstigen Witterungsbedingungen können weitere Regelungen getroffen werden.
- Der 2. Stock ist der Pausenbereich der FOS und darf während der Pausenzeit nicht betreten werden.
- In den Pausen sind die Klassenzimmerflure zu verlassen. Schultaschen, Jacken und Co. werden nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Zwischen D- und E-Trakt des Erdgeschosses und des 1. Stocks) abgelegt.
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Toiletten sind grundsätzlich keine Pausenbereiche.
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Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und in Freistunden ist bis zum Ende des Vormittagsunterrichts nicht erlaubt (Verlust des Versicherungsschutzes). Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Jahrgangsstufe das Schulgelände in der Mittagspause verlassen. Der Antrag muss schriftlich bei der Schulleitung zu Beginn des Schuljahres eingereicht werden.
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Die Treppen und Gänge sind frei zu halten und keine Aufenthaltsorte. Wir gehen auf den Treppen und in den Gängen auf der rechten Seite. Fünf Minuten vor Pausenende begeben sich alle zu ihren Klassenzimmern bzw. Fachräumen.
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Anfragen an das Sekretariat und im Lehrerzimmer können immer in der 2. Pause gestellt werden. Die erste Pause ist Lehrerpause und es werden keine Auskünfte erteilt. Dies gilt täglich für die erste Pause.
- Einmal wöchentlich findet vor Unterrichtsbeginn die Dienstbesprechung aller Lehrkräfte statt. In dieser Zeit sind die Lehrkräfte für Schüler oder Erziehungsberechtigte nicht zu sprechen.
2.2 Regeln für den Aufenthalt im Klassenzimmer und in den Fachräumen
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Der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur in Anwesenheit oder unter der Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt.
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Die Klassenräume werden jeweils vor dem Unterrichtsbeginn in der Früh und nach den Pausen aufgesperrt. Klassen mit Unterricht im 2. Stock warten entweder am Rondell im 1. Stock auf die Abholung durch die jeweilige Lehrkraft oder vereinbaren mit der jeweiligen Lehrkraft eine Uhrzeit, ab wann sie zu einem der Fachräume im 2. Stock kommen dürfen. Die Klassen halten sich in ihren Klassenzimmern auf, die Türen bleiben offen. Die Klassen mit Unterricht in den Fachräumen des 1. Stocks und Erdgeschosses warten vor dem jeweiligen Fachraum.
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Die Sitzordnung richtet sich nach pädagogischen und schulorganisatorischen Erfordernissen. Wünsche und Bedürfnisse (z. B. bei einer Seh-/Hörbehinderung) der Schülerinnen und Schüler werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
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Alle Räume und ihre Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden werden unverzüglich der jeweiligen Lehrkraft gemeldet. Die Gestaltung der Klassenzimmer ist erwünscht, muss aber von der jeweiligen Lehrkraft bzw. der Schulleitung genehmigt werden.
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Die Schränke in den Klassenräumen dienen zur Aufbewahrung von Unterrichtsgegenständen und sind von Leergut und Abfall freizuhalten.
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Für die Sauberhaltung der Schultafeln und des Unterrichtsraumes sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich (eingeteilte Klassendienste).
- Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle an den Tischen eingehängt (Ausnahme: Stühle mit Rollen), die Vorhänge zurückgezogen und die Fenster und Türen geschlossen.
2.3 Regeln für das Schulgebäude und die anderen Schulbereiche
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Im Schulhaus unterlassen wir unnötiges Lärmen und stören den Unterricht anderer Klassen nicht.
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Die Gänge sind freizuhalten. Die Treppen sind kein Aufenthaltsort.
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Beim Raumwechsel gehen wir zügig, aber ohne zu drängeln zum nächsten Raum. Vor allem auf den Treppen verhalten wir uns rücksichtsvoll.
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Die Aula ist ordentlich und sauber zu hinterlassen. Wir verhalten uns höflich und stören andere nicht.
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Der Aufenthalt im Bereich des Hartplatzes ist nur in den Pausen, unter Aufsicht einer Lehrkraft oder mit dem Betreuungspersonal der offenen Ganztagsbetreuung gestattet. Das Essen und Trinken von Speisen und Süßwaren aller Art ist im umzäunten Bereich nicht erlaubt. Als Spielgeräte dienen die Geräte der "bewegten Pause", der Ganztagsbetreuung oder Softbälle. Das Spiel mit Leder- oder Tennisbällen außerhalb des Sportunterrichts ist untersagt.
- Sportgeräte der "bewegten Pause" können nur gegen Abgabe eines Pfandes ausgeliehen werden
- Bei Stundenausfällen, in denen keine Vertretung oder eine Mitführung möglich ist, halten sich die betroffenen Schüler in der Aula auf. Ein Verlassen des Schulgebäudes ist nicht erlaubt. Der Unterricht anderer Klassen darf nicht gestört werden.
- Im Alarmfall verlassen wir ruhig, aber zügig das Schulgelände und gehen zum zentralen Sammelplatz. Die gesonderten Regeln zum Alarmplan sind unbedingt einzuhalten. Anweisungen des Schulpersonals sind Folge zu leisten.
- Als Schule mit Verantwortung fühlen wir uns dem Umweltschutz verpflichtet. Deswegen vermeiden wir Müll und entsorgen den anfallenden Müll in die bereitgestellten Abfallbehälter. Restmüll, Kunststoff und Papier werden getrennt entsorgt. Pfandflaschen werden beim Pausenverkauf zurückgegeben.
- Jede Klasse hinterlässt den Unterrichtsraum sauber und ordentlich.
- Um Energie zu sparen, werden nicht benötigte Lichtquellen ausgeschaltet, die Fenster zum Stoßlüften geöffnet und unnötige Kopien vermieden.
- Fenster werden zum Stoßlüften und auf Anordnung und in Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet.
2.4 Pausenverkauf
- Der Pausenverkauf findet morgens von 07:45 - 08:10 Uhr und in den Pausenzeiten statt.
- Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat sich beim Pausenverkauf ordentlich zu benehmen, d. h. z. B. sich nicht vorzudrängeln oder sich bei vorn stehenden Schülern durch Zuruf etwas zu bestellen.
- Das Bezahlen funktioniert bargeldlos mit dem Mensachip.
2.5 Mensa
- In der Mittagspause bietet unsere Mensa viele verschiedene Gerichte an, die man online vorbestellen kann.
- Das Bezahlen funktioniert bargeldlos über einen Chip. Dazu ist eine einmalige Online-Anmeldung erforderlich
2.6 Regeln für die offene Ganztagsbetreuung
- Die Betreuung beginnt um 12:45 Uhr und endet um 16:00 Uhr
- Die Teilnahme ist verpflichtend und die teilnehmenden SchülerInnen müssen für die gesamte gebuchte Betreuungszeit anwesend sein.
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Während der Mittagspause dürfen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht in den Pausenhof/Hartplatz
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Während der Lernzeit herrscht Ruhe.
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Die Räume und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und ordentlich zu hinterlassen.
- Regelübertretungen werden auch in der Ganztagsbetreuung gemäß unserer Grundsätze geahndet. Das Personal ist Schülern gegenüber weisungsbefugt.
An der Erstellung dieser Hausordnung waren beteiligt:
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Elternbeirat
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Schulforum
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SMV
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Lehrerkollegium vertreten durch den Personalrat
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Verwaltungspersonal (Sekretariat )
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Schulleitung