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- Michael Wunder
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Eine Befreiung vom Unterricht muss rechtzeitig, also mindestens drei Tage vorher bei der Schulleitung abgegeben werden.
Sie ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich, z. B. Krankenhausaufenthalt, ärztliche Behandlung, etc. Für den betreffenden Tag sollten möglichst keine schriftlichen Leistungserhebungen (Schulaufgabe oder Kurzarbeit) angesetzt sein.
Wichtig: eine Befreiung kann ausschließlich von der Schulleitung genehmigt werden.
Unterrichtsbefreiungen müssen grundsätzlich von der Schulleitung genehmigt werden.
Bitte beantragen Sie eine Unterrichtsbefreiung, z.B. für einen Arztbesuch, spätestens drei Tage vor dem Befreiungstag.
Auch hierfür finden Sie das Formular unter Informationen & Co/Formulare.
Wichtig ist auch, dass die Kinder, die in der Ganztagsbetreuung (OGTS) und/oder einem Wahlfach bzw. Instrumentalunterricht angemeldet sind, eine Unterrichtsbefreiung benötigen, wenn Sie an einem Tag (z.B. wegen eines Arztbesuchs) nicht daran teilnehmen können.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Die versäumten Leistungsnachweise an einem solchen Tag werden mit der Note Ungenügend bewertet.
An den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien werden Befreiungen nur mit ärztlichem Zeugnis bewilligt.
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- Michael Wunder
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Erkrankung vor Unterrichtsbeginn
Bei Erkrankungen können Sie ihr Kind selbstständig per Webuntis entschuldigen. Sie benötigen dafür Ihren Elternaccount. Die Anleitungen hierfür finden Sie unter JPR-Digital/Webuntis. Sollten Sie Probleme bei der Entschuldigung per Webuntis haben, so können Sie ihr Kind auch ab 07:30 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0911 231-11300 entschuldigen. Eine schriftliche Krankheitsanzeige ist bei telefonischer Entschuldigung nachzureichen.
Entschuldigungen sind bitte bis 08:00 Uhr erledigen, da sonst die Schule Nachforschungen über den Verbleib des Schülers anstellt.
Es gibt SchülerInnen, die eine sogenannte Attestpflicht auferlegt bekommen haben, weil das
Fehlen oftmals nicht nachvollziehbar war. Bei diesen SchülerInnen gilt, dass sie schon am
ersten Tag der Erkrankung einen Arzt aufsuchen müssen.
Längere Erkrankungsdauer
Wenn das Kind über den dritten Tag hinaus krank ist, gehen Sie bitte spätestens zum Arzt und lassen sich über den Besuch ein ärztliches Zeugnis geben. ODER reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung ein.
Wenn es langwierige gesundheitliche Probleme gibt, wäre es ratsam sich vertrauensvoll an die Klassenleitung oder eine andere schulische Vertrauensperson zu wenden. Dann sind weitere Möglichkeiten zu diskutieren, die die schulische Laufbahn betreffen.
Meldungen von ansteckenden Krankheiten
Nicht erst seit Corona sind alle Personen, die in der Schule arbeiten, lernen oder diese aus anderen Gründen regelmäßig und einmalig aufsuchen, verpflichtet, ansteckende Krankheiten zu melden. Dies geschieht, um andere Beteiligte zu schützen. Bitte beachten Sie daher den Anhang. Aktuell wird das Merkblatt überarbeitet. Eine Meldepflicht besteht auch für Corona.
Das Merkblatt bekommen Sie in anderen Sprachen auch unter: RKI - Belehrungsbogen
Erkrankung während des Unterrichts
Der Schüler bzw. die Schülerin kann vom Unterricht wegen Erkrankung befreit und von einem benachrichtigten Angehörigen abgeholt werden. Dafür gibt es im Sekretariat ein entsprechendes Formular, das von der befreienden Lehrkraft sowie von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Dies gilt gleichzeitig als Entschuldigung und muss vom Schüler beim Klassenleiter abgegeben werden.
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Vorgehen bei versäumten Leistungsnachweisen
Welche Vorgehensweisen gelten, wenn SchülerInnen an Tagen mit schriftlichen Leistungsnachweisen erkranken.
- Eine SchülerIn versäumt entschuldigt einen angekündigten schriftlichen Leistungsnachweis. →
Sie bekommt von der Lehrkraft einen Nachtermin. In der Regel wird dieser möglichst bald nach der Rückkehr Ihres Kindes in die Schule stattfinden und die entsprechende Lehrkraft wird dies Ihrem Kind mündlich bekannt geben. Hinweis: Stegreifaufgaben werden nicht nachgeschrieben. - Dieselbe SchülerIn versäumt auch den Nachtermin entschuldigt. →
Es wird zum Ende des Schulhalbjahres eine Ersatzprüfung erstellt. Diese kann über den gesamten bis dahin durchgenommen Lehrstoff gehen. - Dieselbe SchülerIn versäumt auch diesen Termin entschuldigt. →
Es ist möglich, dass in diesem Fall keine valide Gesamtnote gebildet werden kann. In diesem Fall bleibt das Notenfeld auf dem Zeugnis leer. Dann ist es möglich, dass die SchülerIn nicht versetzt wird.
Daher: Sprechen Sie frühzeitig mit uns (dem Klassenleiter oder der Schulleitung), wenn Termine von Leistungsnachweisen versäumt werden aufgrund von Krankheiten, damit wir rechtzeitig reagieren können.